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   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 04.09.2007 - 1 M 18/07   

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https://dejure.org/2007,40674
OVG Mecklenburg-Vorpommern, 04.09.2007 - 1 M 18/07 (https://dejure.org/2007,40674)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 04.09.2007 - 1 M 18/07 (https://dejure.org/2007,40674)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 04. September 2007 - 1 M 18/07 (https://dejure.org/2007,40674)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 30.07.1996 - 1 BvR 1308/96

    Die Verfassungsbeschwerde einer behinderten Schülerin ist erfolgreich

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 04.09.2007 - 1 M 18/07
    Die in einem Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO zu treffende gerichtliche Entscheidung ergeht nach ständiger - verfassungsrechtlich unbedenklicher (vgl. BVerfG, Beschl. v. 30.07.1996 - 1 BvR 1308/96 -, DVBl. 1996, 1369) - Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte auf der Grundlage einer Interessenabwägung.

    Diese Prägung der Interessenabwägung durch die Erfolgsaussichten des Rechtsbehelfs in der Hauptsache ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. BVerfG, Beschl. v. 19.10.1998 - 2 BvR 1147/88 -, VBlBW 1989, 130; Beschl. v. 30.07.1996 - 1 BvR 1308/96 -, DVBl. 1996, 1369).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 16.06.2005 - 1 M 38/05

    Voraussetzungen für den Anspruch auf Nutzung einer Steganlage auf einem

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 04.09.2007 - 1 M 18/07
    Dieser Bewertung steht entgegen dem Beschwerdevorbringen der Senatsbeschluss vom 16.06.2005 - 1 M 38/05 - nicht entgegen.

    Auch der Streitwertkatalog für die Verwaltungsgerichtsbarkeit in der Fassung vom 07./08. Juli 2004 (NVwZ 2004, 1327 = DVBl. 2004, 1525; auch abgedruckt bei Kopp/Schenke, VwGO, 14. Aufl., Anh § 164 Rn. 14) geht unter Nr. 51.2.3 davon aus, dass für Streitigkeiten betreffend Steganlagen (incl. eines Bootliegeplatzes) in Gewässern der Auffangwert (5.000,00 EUR) zugrundezulegen ist (vgl. OVG Greifswald, Beschl. v. 10.07.2006 - 3 O 86/06, juris; Beschl. v. 16.06.2005 - 1 M 38/05 -, juris).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.08.2005 - 1 M 74/05

    Anforderungen an die Begründung des besonderen Interesses im Falle der Anordnung

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 04.09.2007 - 1 M 18/07
    Einer besonderen Begründung bedarf es nicht, wenn die Behörde bei Gefahr im Verzug, insbesondere bei drohenden Nachteilen für Leben, Gesundheit oder Eigentum vorsorglich eine als solche bezeichnete Notstandsmaßnahme im öffentlichen Interesse trifft (Satz 2; vgl. näher zu den Voraussetzungen des § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO Beschl. des Senats v. 10.08.2005 - 1 M 74/05 -, NordÖR 2005, 416; vgl. auch Beschl. v. 11.04.2006 - 1 M 3/06 - betreffend einen Holzsteg).

    Die Errichtung eines Stegs unterscheidet sich insoweit in vielfältiger Hinsicht grundlegend von dem besonders gelagerten Sachverhalt, der der Senatsentscheidung vom 10. August 2005 - 1 M 74/05 - (NordÖR 2005, 416) zugrundelag (vgl. OVG Greifswald, Beschl. v. 11.04.2006 - 1 M 3/06).

  • OVG Bremen, 25.03.1999 - 1 B 65/99

    Besonderes öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung der

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 04.09.2007 - 1 M 18/07
    Auch wenn in Rechtsprechung und Literatur die Frage, ob eine solche Anhörung erforderlich ist, nicht einheitlich beantwortet wird (vgl. die Nachweise bei Kopp/Schenke, VwGO, 14. Aufl., § 80 Rn. 82), ist zwischenzeitlich jedenfalls im Rahmen des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens diese Anhörung nachgeholt und ein etwaiger Verfahrensfehler geheilt worden (vgl. Kopp/Schenke, VwGO, 14. Aufl. § 80 Rn. 82; OVG Bremen, Beschl. v. 25.03.1999 - 1 B 65/99 -, NordÖR 1999, 284, 285).
  • BVerfG, 19.10.1988 - 2 BvR 1147/88
    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 04.09.2007 - 1 M 18/07
    Diese Prägung der Interessenabwägung durch die Erfolgsaussichten des Rechtsbehelfs in der Hauptsache ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. BVerfG, Beschl. v. 19.10.1998 - 2 BvR 1147/88 -, VBlBW 1989, 130; Beschl. v. 30.07.1996 - 1 BvR 1308/96 -, DVBl. 1996, 1369).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.07.2006 - 3 O 86/06
    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 04.09.2007 - 1 M 18/07
    Auch der Streitwertkatalog für die Verwaltungsgerichtsbarkeit in der Fassung vom 07./08. Juli 2004 (NVwZ 2004, 1327 = DVBl. 2004, 1525; auch abgedruckt bei Kopp/Schenke, VwGO, 14. Aufl., Anh § 164 Rn. 14) geht unter Nr. 51.2.3 davon aus, dass für Streitigkeiten betreffend Steganlagen (incl. eines Bootliegeplatzes) in Gewässern der Auffangwert (5.000,00 EUR) zugrundezulegen ist (vgl. OVG Greifswald, Beschl. v. 10.07.2006 - 3 O 86/06, juris; Beschl. v. 16.06.2005 - 1 M 38/05 -, juris).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.02.2016 - 1 L 105/12

    Bestandsschutz eines Badesteges in einem Nationalpark

    Abgesehen davon habe es der Senat in der Entscheidung vom 16. Juni 2005 gerade offengelassen, ob der Bestandsschutz unter dem Gesichtspunkt des Substanzverlustes eingetreten ist ( OVG Greifswald, Beschl. v. 04.09.2007 - 1 M 18/07 -, juris Rn. 10).
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